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Öffentlich- Private- Partnerschaften


Natürlich sind wir unseren Auftraggebern auch bei Finanzierungsfragen behilflich. Eine der möglichen Finanzierungsformen sind die sogenannten Public-Private-Partnership-Programme. Für Staaten und öffentliche Auftraggeber gehören sie mittlerweile zum Alltag. 


Und so funktioniert es: Ein Land stellt beispielsweise eine so genannte Erfüllungsbürgschaft in Höhe von 49 Prozent der für das Projekt erforderlichen Summe bereit. Banken oder Internationale Fonds stellen dafür einen größeren Prozentsatz der Summe sofort dagegen und das Bauprojekt kann beginnen. Später wird auch die restliche Summe von den Banken bzw. Fonds bereitgestellt. 


Nach Fertigstellung des Projektes werden entsprechende Umsätze generiert und das Finanzierungs- instrument an den Staat zurück gegeben. Nach Rückführung der Gesamtfinanzierungssumme gehen alle Anlagen an den Staat über. In einigen Ländern werden die Projekte auch alternativ an die Privatwirtschaft übergeben. Der übliche Zeitrahmen für derartige Projekte beträgt zehn Jahre.


Bei Interesse an unseren Service setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.


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